Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Umzugsfirma Zürich Tanner Umzüge AG, gelten bei jeder Geschäftsbeziehung als stillschweigend anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Tanner Umzüge AG für den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen. Als Kunden gelten jegliche natürliche sowie juristische Personen, die mit der Umzugsfirma Tanner Umzüge AG einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese Umzug AGB und die Vertragsdokumente, stellen die vollständige Vereinbarung dar. Abweichungen dieser AGBs, benötigen eine schriftliche Vereinbarung und müssen auf der Auftragsbestätigung schriftlich ersichtlich sein. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

 

1. Pflichten der Umzugsfirma Tanner Umzüge AG

Tanner Umzüge AG ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß zu organisieren und mit der notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die Tanner Umzüge AG bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

 

2. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten, kann die Tanner Umzüge AG einen angemessenen Zuschlag verlangen.

 

3. Preise Umzugsfirma Tanner Umzüge AG

Unsere Preise werden entweder Pauschal oder nach Aufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Wir verrechnen einen Mindestaufwand von 4 Stunden pro Umzugsauftrag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuern und Versicherung.

Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:

das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch Tanner Umzüge AG vorgenommen werden müssen.
das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonders vie Zeit in Anspruch nehmen.
der Transport von Kühlschränken/Truhen von über 200 kg, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht.
das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw. 5. der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat.
für Auslandsumzüge Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen.

 

4. Leistungsumfang der Reinigung im Pauschalpreis inbegriffen:

– Grundreinigung der Küche (Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke, etc.).
– Badezimmer/Sanitäranlagen entkalken, reinigen, desinfizieren und polieren.
– Lamellenstoren, Fensterrahmen, Vorhangleisten, Fenstersimse, Fenstergläser innen/aussen polieren.
– Türen, Türrahmen, Türgriffe, Einbauschränke, Leisten, Schalter, Steckdosen, Radiatoren, Böden reinigen
– Waschmaschine/Tumber, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich, Briefkasten reinigen.

4.1. Im Pauschalpreis nicht inbegriffen und separat zu bezahlen sind:

– Terrasse Hochdruck reinigen, Bohrlöcher zugipsen, Flecken an den Wänden radieren, Shampoonieren von Teppichen, Fugen reinigen, Polieren von Stein- und Parkettböden und spezielle Anbauten, (z.B. Wintergärten).

 

5. Lagerung – Lagerbedingungen für gelagerte Güter

Bei Auftragserteilung von Einlagerung und Aufbewahrung von Mobiliar, Kartons, Musikinstrumente, Hausrat sowie anderer Güter, lagern wir das ganz nach den Kunden Anweisungen ein. Unsere Pflicht erstreckt sich nur auf die Aufbewahrung der Güter in geeigneten Lagerräumen, nicht die besondere Vorkehrungen und Behandlungen des Lagergutes während der Lagerzeit. Einzelne Lager Gegenstände/Güter mit einem Wert ab CHF 3`000.-, ist der Kunde verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen.

Folgende Güter sind bei uns ausgeschlossen und werden somit nicht eingelagert:

Bargeld
Gold, Silber oder andere Edelmetalle in Münzen- oder Barrenform
Waffen aller Art
Gefahrengüter wie feuer- und explosionsgefährliche Güter
Inhaberpapiere, inklusive Effekten im Sinne des Börsengesetzes, die Inhabereigenschaft haben
Pflanzen
Lebensmittel

 

6. Bezahlung

Umzüge sind am Umzugstag bar oder mit EC- Karte/Kreditkarte zu bezahlen. Reinigungen werden bei der Übergabe bar, mit der EC- Karte oder Kreditkarte bezahlt. Wir akzeptieren alle gängigen EC- und Kreditkarten. Bei Zahlungen mit der EC- Karte, verrechnen wir einen Aufpreis von 2,00% pro Zahlung. Bei Zahlungen mit der Kreditkarte, wird ein Aufpreis von 3,00% pro Zahlung verrechnet. Zahlungen mit Einzahlungsschein von sämtlichen Umzugsdienstleistungen, können nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit Tanner Umzüge AG erfolgen.

 

7. Versicherung

Transportversicherung: CHF 100’000.- pro Umzug (kann nötigenfalls erhöht werden) Betriebshaftpflichtversicherung: CHF 5’000’000.- oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

8. Rücktritt des Auftraggebers

Bei Stornierung von bereits erteilten Auftrag (Umzug, Reinigung, Entsorgung) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von CHF 500.- zu stellen. Das gilt nicht für Terminverschiebungen vom Auftrag.

 

9. Rücktritt des Auftragnehmers

Die Tanner Umzüge AG kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

 

10. Besondere Vereinbarung

Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum.

 

11. Arbeitsaufwand

Unser mindest Stundenaufwand beträgt immer 4 Stunden. Dies ist auch der Minimum Stundenaufwand welcher bei jedem Auftrag verrechnet wird. Reinigungen mit Abgabegarantie: Ist ein Kärcher Hochdruckreiniger nicht im Pauschalpreis inbegriffen.

 

12. Haftung

Umzugsfirma Tanner Umzüge AG haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Bei Mithilfe von Drittpersonen entfallen jegliche Versicherungsansprüche. Tanner Umzüge AG haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die Tanner Umzüge AG nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der Tanner Umzüge AG beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der Tanner Umzüge AG beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

 

13. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Im Falle offener Mängel müssen diese unverzüglich dem Teamleiter gemeldet werden und der Tanner Umzüge AG innert 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

 

14. Datenschutz

Die Tanner Umzüge AG wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom Tanner Umzüge AG erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen treffen. Die Tanner Umzüge AG verpflichtet insbesondere seine Mittarbeiter, die Bestimmungen gemäss dem Datenschutzgesetz einzuhalten.

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbare ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Zürich.

 

16. Gültigkeit

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab März 2022 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.

Zürich, März 2022

Tanner Umzüge AG
Wibichstrasse 18
8037 Zürich – Schweiz
+41 44 222 00 09